Kaufen im Bestand >> Sanierungspflicht beachten!

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie die Sanierungspflicht beachten!

Sofern Sie ein Bestandsgebäude kaufen, oder auch erben, sollten Sie die Sanierungspflicht aus dem GEG (GebäudeEnergieGesetz) auf dem Schirm haben.

Im GEG wird generell geregelt, welche energetischen Anforderungen ein Haus erfüllen muss. Zunächst ist also zu prüfen, ob das Gebäude diese Anforderungen erfüllt. Bei Gebäuden neueren Baujahres ist die Wahrscheinlichkeit der Sanierungspflicht zu unterliegen eher gering, da diese schon unter den Auflagen der entsprechenden EnEV (EnergieEinsparVerordnung) errichtet wurden. Bei älteren (35 Jahre und älter) Gebäuden hingegen sollte man genauer hinschauen.

Glücklicherweise sieht der Gesetzgeber hier aber auch eine Übergangsfrist vor. So haben Sie nach dem Besitzübergang zwei Jahre Zeit die energetische Sanierung durchzuführen.

Doch was ist eigentlich vorgesehen?

Die Sanierungspflicht nach dem GEG sieht eine energetische Sanierung vor, die im Wesentlichen auf drei Punkte abzielt:

  1. Dämmung oberste Geschossdecke
    Nach den Vorgaben des GEG muss die Decke über dem letzten Geschoss gedämmt werden. In den meisten Häusern haben die Eigentümer dies schon aus Eigeninteresse erledigt, da hier sehr viel Energie verloren geht. Alternativ kann aber auch das Dach selbst gedämmt werden.
  2. Heizung
    Für Gas- und Ölheizkessel gilt, dass diese nach einer Laufzeit von 30 Jahren oder mehr nicht weiter betrieben werden dürfen. Dies gilt aber nur bei Eigentümerwechsel. Für Alteigentümer gilt eine Sonderregelung. Ziel der Maßnahme ist es deutsche Wohngebäude auf erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpen) umzustellen. Daher dürfen ab 2026 grundsätzlich keine Gas- oder Ölheizungen mehr verbaut werden.
  3. Dämmung der Außenwände
    Hier werden neue Eigentümer verpflichtet, bei einer Sanierung des Hauses auch die Außenwände zu dämmen. Möchten Sie also z.B. eine Putzsanierung durchführen, werden Sie verpflichtet die Mindeststandards bei der Dämmung zu gewährleisten.
    Keine Pflicht zur energetischen Sanierung besteht, wenn Sie nur einen kleinen Teil der Außenwand sanieren möchten.
    Insgesamt ist aber bei der Sanierung genau zu schauen was im GEG geregelt ist. Sollen zum Beispiel Fenster ausgetauscht werden und diese mehr als 10% der Gesamtfensterfläche ausmachen, müssen diese mind. einen U-Wert (Wärmedurchlasskoeffizient) von 1,3W/m²K aufweisen.
    Und auch wenn Sie das Dach neu eindecken möchten greift das GEG und schreibt entsprechende Dachdämmung vor.

Sofern Sie vor dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie stehen oder eine solche erben, stehen wir Ihnen natürlich gerne mit detaillierten Informationen und unserer Expertise zum Thema zur Verfügung!
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Bildnachweis: Harald Matern | Pixabay

  7. Oktober 2022
  von: Sascha Oliver Kins
  Kategorie: Allgemein · Immobilienkauf