Neue Grundsteuer, Spar-Tipp

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Eigentümer die sogenannte Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben. Sie ist Bemessungsgrundlage für die ab Januar 2025 gültige Grundsteuer.

Betroffen sind alle die Eigentümer einer Immobilie (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung, etc.) sind. Jeder Betroffene ist verpflichtet bis zum Stichtag 31.10.2022 eigenständig tätig zu werden und sich über die Regeln und Rahmenbedingungen zu informieren. Die meisten Eigentümer haben aber ohnehin bereits Post von Ihrem zuständigen Finanzamt.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Maßgeblichen Einfluss hat aber in allen Berechnungen die Wohnfläche. Und genau hier liegt auch ein Schlüssel zum sparen, denn Fläche ist nicht gleich Wohnfläche. Entscheidend ist hier die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Dort ist wie folgt geregelt:

Die Wohnfläche einer Wohnung (oder eines Hauses) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.

Hierzu zählen auch Balkone, Loggien Dachgärten und Terrassen, wobei diese nur anteilig gerechnet werden.

Nicht hinzuzurechnen sind hingegen

1. Zubehörräume, insbesondere:

a) Kellerräume,

b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,

c) Waschküchen,

d) Bodenräume,

e) Trockenräume,

f) Heizungsräume

g) Garagen,

2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie

3. Geschäftsräume.

Schauen Sie also genau hin oder lassen sie die Berechnung von einem Experten erstellen.

  9. August 2022
  von: Sascha Oliver Kins
  Kategorie: Allgemein · Immobilienkauf