Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

(Stand: Mai 2024)

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 gelten neue Regelungen für den Heizungstausch.

Demnach müssen neue Heizungssysteme zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Diese Regelungen greifen immer dann, wenn eine neue Heizung eingebaut wird.

Wichtig! Diese Regelungen gelten sowohl für den Neubau als auch für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden.

Dies aber nur unter bestimmten Voraussetzungen! In Neubaugebieten sind ab sofort ausschließlich Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Gebäude – egal ob Alt- oder Neubau – die in bestehenden Wohngebieten errichtet oder saniert werden, gilt die 65 Prozent-Regel erst, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt und zusätzlich den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnutzung ausweist.

Die gute Nachricht für alle die weiterhin auf Öl- und Gasheizungen setzen
lautet also:

Bis die Kommune oder Stadt eine Wärmeplanung vorgelegt hat, kann man auch weiterhin eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen! Ob dies ratsam und zukunftsorientiert ist, kann sicherlich diskutiert werden. Darüber hinaus ist man durch das GEG verpflichtet sich von einem zugelassenen Fachmann über mögliche Kostenrisiken aufklären zu lassen.  Für neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen gilt im Übrigen, dass Sie spätestens ab 2045 auf synthetische oder biogene Brennstoffe umgestellt werden müssen. Viele Gasheizungen sind bereits so ausgelegt, dass sie später auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Bei Ölheizungen hingegen gibt es bislang noch keine 100% Bio-Lösung.

Zum Heizungstausch verpflichtet ist man darüber hinaus immer dann, wenn die Heizung älter als 30 Jahre, oder irreparabel defekt ist. Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme!

Denn wenn es sich

  1. um eine Heizung mit Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizkessel handelt, oder
  2. die Heizung eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400KW hat, oder
  3. der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dieses bereits seit Februar 2002 oder länger selbst bewohnt,

darf sie auch nach 30 Jahren noch weiter betrieben werden.

2028 ist Schluss

Die oben beschriebenen Ausnahmen werden spätestens Mitte 2028 auslaufen. Ab da gilt für alle, dass beim Heizungstausch mindesten 65% erneuerbare Energien zu nutzen sind.

Doch welche Möglichkeiten hat man denn da überhaupt?

Neben dem wohl bekanntesten Heizungssystem, der Wärmepumpe, sollen die Möglichkeiten zum Anschluss an ein Fernwärmesystem ausgebaut werden. Darüber hinaus können Biomasseheizungen (Holz- Hackschnitzel-, oder Pelletsheizungen), Stromdirektheizungen, wie z.B. auch Klimaanlagen, oder Solarthermie-Heizungen und nicht zuletzt eben auch Gas- oder Ölheizungen, wenn sie denn mit klimafreundlichen Biobrennstoffen betrieben werden, eingesetzt werden.

Bei der Eingangs erwähnten Wärmepumpe, das sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt, gibt es natürlich auch unterschiedliche Systeme wie die Erdwärmepumpe, die Luftwärmepumpe, oder auch die Wasser-Wasser-Wärmepumpe.

In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auch das Thema Photovoltaik immer mit zu betrachten, da man -je nach Heizsystem- mit dem selbst erzeugten Strom die Heizkosten erheblich senken kann.

Fördermittel

Fördermittel

Bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf umweltfreundlichere Heizungssysteme hat der Staat einige Anreize geschaffen.
Wie z.B.

Eine 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen,

plus einem 5 % Effizienzbonus, wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt, oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Einen 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten

(Gilt für den Austausch von funktionsfähigen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen) jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus ist bis 2028 befristet und reduziert sich danach jährlich.

Einen 30 % Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro.

Beratung? Gerne!

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die verschiedenen Energiesysteme, welche Zusatzmaßnahmen (z.B. Austausch von Heizungsrohren, Heizkörpern, o.ä.) der Wechsel nach sich zieht und welche Fördermittel zur Verfügung stehen.
Mit unserem Netzwerk an Handwerkern, Ingenieuren, Architekten und Energieberatern stehen wir an Ihrer Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg in eine umweltgerechtere Zukunft.   

Sascha Oliver Kins | Immobilienbüro

Ihr Sascha Oliver Kins

Bildquelle: Image by Gerd Altmann from Pixabay

  21. Mai 2024
  von: Sascha Oliver Kins
  Kategorie: Allgemein · Energie · Immobilienkauf